§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich
1. Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Geschäftsbedingungen des Bestellers die Lieferung oder Erfüllung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.
2. Mündliche, telefonische oder durch unsere Vertreter getroffene Vereinbarungen, Änderungen oder Nebenabreden bedürfen stets unserer schriftlichen Bestätigung.
§ 2 Angebot und Abschluss
1. Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst durch schriftliche Bestätigung des Verkäufers verbindlich. Auslieferung und Rechnungserteilung stehen der schriftlichen Auftragsbestätigung gleich. Dies gilt insbesondere für Bestellungen am Telefon, durch Telefax oder andere Datenübertragungssysteme.
2. Bei Software werden automatisch die Beschränkungen der Lizenzbedingungen sowie die einschränkendenNutzungs-und Gewährleistungsbestimmungen des jeweiligen Herstellers Vertragsbestandteil.
3. Wird neben dem Kaufangebot ein Leasing- oder Finanzierungsangebot unterbreitet, so geschieht dies unter dem Vorbehalt der Übernahme des Leasingvertrages bzw. der Finanzierung durch die Leasinggesellschaft oder unsere Hausbank. Wird der Antrag des Kunden durch diese abgelehnt, so sind wir berechtigt, von unserem Angebot Abstand zu nehmen.
4. Handbücher und Softwareunterlagen sind bei den vertriebenen Produkten z.T. in deutscher Sprache abgefasst. Der Kaufvertrag gilt als erfüllt, wenn deutschsprachige Unterlagen als Dokumentation beigefügt werden und zwar auch dann, wenn in Werbeanzeigen, Katalogen und sonstigen Publikationen kein ausdrücklicher Hinweis auf deutschsprachige Unterlagen angebracht ist.
5. Erwirbt der Kunde Geräte, bei denen aufgrund fehlender FTZ/FEZ-Zulassung der Anschluss an das deutsche Postnetz verboten ist, so sichert er uns zu, diese ausschließlich zu Exportzwecken zu erwerben. Er stellt uns von jeder Haftung diesbezüglich frei.
6. Sofern Verkaufsangestellte oder Handelsvertreter mündliche Nebenabreden treffen oder Zusicherungen geben, die über den schriftlichen Kaufvertrag hinausgehen, bedürfen diese stets unserer schriftlichen Bestätigung. Die dem Angebot beigefügten Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben werden nicht Vertragsbestandteil und damit für den Verkäufer nicht bindend.
§ 3 Lieferung
1. Wir behalten uns richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung vor.
2. Über Liefertermine und -fristen wird gegebenenfalls eine gesonderte schriftliche Vereinbarung getroffen. Dabei wird der Verkäufer von seinen geltenden Lieferfristen ausgehen.
3. Die Einhaltung der Lieferfrist durch den Verkäufer setzt in jedem Fall die Erfüllung der Vertragspflichten durch den Käufer voraus.
§ 4 Preise - Zahlungsbedingungen
1. Alle Preise verstehen sich bei Versand zuzüglich Verpackung, Transport und Frachtversicherung.
2. Zahlungsziel ist 14 Tage.
3. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4 % bzw. von 5 % im kaufmännischen Bereich über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank p. a. zu fordern. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen.
Die Software wird als Download bereitgestellt.
Im Falle von Downloads ist das Widerrufsrecht des Verbrauchers ausgeschlossen, da die Software weiterhin genutzt werden kann und somit nicht ohne Rückstand zurückgegeben werden kann.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
1. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Kaufsache vor, bis sämtliche Forderungen, die dem Verkäufer gegen den Käufer jetzt oder im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand zukünftig zustehen, beglichen sind. Ist der Käufer ein Kaufmann im Sinne des HGB, so gilt der Vorbehalt bis sämtliche Forderungen des Verkäufers aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind.
2. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung erfolgt stets für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB ohne uns zu verpflichten. Bei der Verarbeitung oder Verbindung mit anderen Waren entsteht für uns grundsätzlich ein Miteigentumsanteil an der neuen Sache, und zwar bei Verarbeitung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache, bei Verbindung im Verhältnis der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Waren. Sollte der Kunde Alleineigentümer werden, räumt er uns bereits jetzt das Miteigentum im Verhältnis der genannten Werte ein und verwahrt die Sache unentgeltlich für uns. Werden die durch Verarbeitung oder Verbindung entstandenen Sachen weiterveräußert, so gilt die nachfolgend vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des realisierten Wertes der Vorbehaltsware.
3. Bis zum Eigentumsübergang dürfen die gelieferten Gegenstände nicht verändert, veräußert oder in irgendeiner Weise belastet werden, es sei denn, der Erwerber ist Händler, in dessen Handelsbetrieb die verkaufte Ware bestimmungsgemäß zum Weiterverkauf vorgesehen ist. Grundsätzlich ist ein Weiterverkauf nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges gestattet. Für den Fall des Weiterverkaufs von Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang tritt der Kunde bereits jetzt seine Kaufpreisforderung aus der Weiterveräußerung bis zur Höhe des offenen Kaufpreises zur Sicherheit an den Verkäufer ab.
4. Soweit der realisierte Wert aller Sicherungsrechte, die uns nach diesen Bestimmungen zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20% übersteigt, wird auf Verlangen des Kunden nach seiner Wahl ein Teil der Sicherungsrechte freigeben.
5. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist die in unserem Eigentum stehende Ware von Kunden gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchdiebstahl zu versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung werden an uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung an. Falls der Käufer den Abschluss einer derartigen Versicherung nicht nachwiesen kann, ist der Käufer berechtigt, die Produkte für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes auf Kosten des Käufers zu versichern.
§ 6 Gewährleistung
1. Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel erlöschen, wenn sie der Käufer nicht binnen 14 Tagen seit Übergabe rügt. Im übrigen verjähren Gewährleistungsansprüche 6 Monate nach Erhalt der Ware.
2. Mängel neuer Waren berechtigen den Kunden zunächst noch nicht zur Wandelung oder Minderung. Der Verkäufer hat das Recht auf Nachbesserung aller Gewährleistungsmängel bzw. das Recht Ersatz zu liefern. Der Verkäufer ist bei Nachbesserung berechtigt, zwei Nachbesserungsversuche zu unternehmen. Bei Ersatzlieferung steht dem Verkäufer das Recht auf zwei Ersatzlieferungen zu.
3. Erst bei endgültigem Fehlschlagen der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung kann der Käufer Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
4. Bei PC samt Programmen ist Ort der Fehlerbeseitigung grundsätzlich der Sitz des Verkäufers. Der Verkäufer kann das Gerät vereinbarungsgemäß auch beim Kunden besichtigen lassen.
5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für solche Ansprüche des Kunden auf Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Schadensersatz, die durch im Rahmen des Vertrages erfolgte Vorschläge und Beratungen oder durch Verletzung vertraglicher Nebenpflichten entstanden sind.
6. Die Gewährleistungsverpflichtungen des Verkäufers bestehen nicht für solche Fehler, die durch fehlerhafte Behandlung, Verwendung und Einbau des Kaufgegenstandes seitens des Kunden oder Dritter verursacht worden sind.
7. Erwirbt der Kunde ein System, welches aus mehreren Geräten besteht, die jedoch nicht wesentliche Bestandteile im Sinne § 93 BGB sind, so wird mit Erteilung des Auftrages vereinbart, dass sich die Gewährleistung immer nur auf das einzelne Gerät bezieht und nicht auf das gesamte System. Dies gilt auch, wenn durch das einzelne mangelhafte Teil das System in seiner Gebrauchstauglichkeit beeinträchtigt wird.
8. Es ist nach dem heutigen Stand der Technik nicht sichergestellt, dass Baugruppen in jeder möglichen Form miteinander funktionieren. Für diese Inkompatibilitäten übernehmen wir nur dann Gewährleistung, wenn die zueinander inkompatiblen Baugruppen sämtlich von uns bezogen wurden. Treten Inkompatibilitäten zwischen von uns bezogenen und fremden Baugruppen auf, stellt uns der Kunde diesbezüglich von jeglicher Gewährleistung oder Nachweispflicht frei.
9. Wird der Softwarebenutzer durch Urheberrechte oder gewerblicher Schutzrechte Dritter an der Benutzung behindert oder wird sie ihm ganz untersagt, so haftet der Verkäufer nur im Falle vorsätzlichen bzw. grob fahrlässigen Inverkehrbringens der Software.
10. Der Ersatz für Mangelfolgeschäden ist - ausgenommen bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder infolge des Fehlens einer von uns zugesicherten Eigenschaft des Kaufgegenstands - ausgeschlossen.
§ 7 Schadensersatz
1. Schadensersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. Dies gilt nicht im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Es gilt weiterhin nicht für Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen, die den Käufer gegen das Risiko von Mangelfolgeschäden absichern sollen.
2. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Käufers - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn und sonstige Vermögensschäden.
3. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Besteller wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatz wegen Nichterfüllung gemäß §§ 463, 480 II BGB geltend macht.
4. Bei berechtigten Ansprüchen ist unsere Haftung auf den Ersatz der zum Vertragsabschlusses typischen und vorhersehbaren Schäden beschränkt.
5. Der Kunde wird auf die Möglichkeit des Datenverlustes durch technisches Versagen und das daraus entstehende Erfordernis einer täglichen Datensicherung ausdrücklich hingewiesen. Bei der Verarbeitung wichtiger Daten handelt der Kunde grob fahrlässig, wenn er die tägliche Sicherung unterlässt. Unsere Haftung für Datenverluste wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt.
6. Nach dem heutigen Stand der Technik ist es möglich, dass auch Originaldisketten der Softwarehersteller von sogenannten Computerviren befallen sind. Wir sichern zu, alle nötige Sorgfalt darauf zu verwenden, dass Kundengeräte nicht durch uns mit derartigen Viren infiziert werden. Es ist jedoch nach dem heutigen Erkenntnisstand nicht möglich, alle Mutationen von Viren zu erkennen und zu bekämpfen. Sollte dennoch ein Computervirus nachweislich durch uns auf ein Kundengerät übertragen worden sein, so haften wir nur insoweit, als wir diese Übertragung vorsätzlich oder grob fahrlässig verbreitet haben. Im übrigen können wir nicht für Schäden haften, die auf Treibersoftware beruhen, welche dem Kunden als Serviceleistung aus dem Internet zur Verfügung gestellt wurde. Der Kunde stellt uns davon frei, original verpackte Software auf Virenbefall zu untersuchen und befreit uns diesbezüglich von jeglicher Haftung.
§ 8 Gesamthaftung
1. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 7 vorgesehen, ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen.
2. Diese Regelung gilt nicht für Ansprüche gemäß §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz sowie für Fälle des Unvermögens oder der Unmöglichkeit.
3. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 9 Reparaturen
1. Wird ein Gerät durch uns repariert oder innerhalb des Service geprüft, so willigt der Kunde ein, dass seine gesamten Daten zu Reparatur- und Prüfzwecken gelöscht werden. Für die Datensicherung vor der Reparatur und für die Wiederherstellung der Daten hat der Kunde selbst Sorge zu tragen. Er stellt uns von der Haftung für verlorengegangene Daten frei.
2. Wird vor Ausführung von Reparaturen die Vorlage eines Kostenvoranschlages gewünscht, so ist dies ausdrücklich anzugeben.
3. Bei Geräten, bei denen keine Gewährleistung mehr besteht, werden Arbeitskosten erhoben.
4. Bei Nichtzutreffen eines angegebenen Fehlers wird eine Bearbeitungspauschale von Euro 85,-- zuzüglich eventueller Versandkosten erhoben.
5. Geräte, die nicht von uns bezogen und ohne Rücksprache mit unseren Technikern eingesandt wurden, werden unrepariert gegen eine Gebühr für die getätigten Aufwendungen zurückgesendet.
6. Der Kunde erhält seine Reparaturware innerhalb von zwanzig Arbeitstagen zurück. Sollte sich die Reparatur durch Lieferschwierigkeiten unserer Lieferanten verzögern, erhält der Kunde von uns eine Nachricht über die voraussichtliche Dauer der Reparatur.
7. Ob eine Reparatur in eigener oder fremder Werkstatt erfolgt, liegt im Ermessen des Verkäufers. Reparaturleistungen werden mit Rechnungserstellung fällig.
§ 10 Erfüllungsort und Sonstiges
1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
2. Ein auch nur auszugsweiser Nachdruck unserer Prospekte und Werbematerialien sowie die anderweitige Auswertung ist nur mit unserer schriftlichen Genehmigung gestattet. An Zeichnungen, Modellen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor.
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.
4. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass wir die aus der Geschäftsbeziehung erlangten Daten für unsere eigenen geschäftlichen Zwecke, auch in verbundenen Unternehmen, verwenden.